Berufsgesetz Osteopathie (OstG) 2025

Status Quo und Perspektiven

Auf dem Weg zum Berufsgesetz

Die Osteopathie ist eine international anerkannte, eigenständige über 150 Jahre alte Medizinform mit eigenem Berufsbild, eigenem Heilauftrag und nachweislich hoher Patientensicherheit, Behandlungsqualität und Evidenz. In Deutschland jedoch ist die Osteopathie bislang nicht als eigenständiger Heilberuf staatlich anerkannt oder gesetzlich reguliert. Das führt seit Jahrzehnten zu Unsicherheiten für Patientinnen und Patienten sowie für die vielen hochqualifizierten Osteopathen, die in Deutschland tätig sind.

Was läuft aktuell falsch?

In Deutschland dürfen osteopathische Behandlungen bislang nur von approbierten Ärztinnen und Ärzten sowie Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern durchgeführt werden – unabhängig von ihrer tatsächlichen fachlichen Ausbildung in Osteopathie. Dieses System steht im Widerspruch zu internationalen Standards wie den WHO-Benchmarks für Osteopathie (2010) und der europäischen Norm CEN EN 16686:2015. Beide fordern eine hochwertige, regulierte Ausbildung und die eigenständige Berufsausübung als Osteopath oder Osteopathin auf Masterniveau.

Internationale Standards und europäische Vorbilder

In 12 europäischen Ländern, den USA und weltweit ist die Osteopathie in vielen Ländern bereits seit vielen Jahrzehnten als eigenständiger Heilberuf mit Primärzugang und vollen Praxisrechten bekannt – und schwappte so etwa Ende der 1890er aus den USA nach Großbritannien und ist dort wie auch in Frankreich, Italien und weiteren EU-Ländern sowie in den USA seit Jahrzehnten anerkannt. Die Ausbildung folgt dabei klaren internationalen Vorgaben: Mindestens 4.200 bis 4.800 Stunden Gesamtausbildung, davon mindestens 1.000 Stunden klinische Praxis, sowie ein Masterabschluss auf EQF Level 7. Diese Standards sichern hohe Qualität, Patientensicherheit und internationale Mobilität. In den USA praktiziert der Osteopath (DO) standesgemäß und wohlverdient auf Arztniveau (MD) mit allen Rechten und Pflichten.

Aktuelle Entwicklungen und meine Rolle

Seit Mitte 2024 beschäftige ich mich intensiv mit der gesetzlichen Anerkennung der Osteopathie in Deutschland – auf juristischer, gesundheitsökonomischer und politischer Ebene. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter des Verbands der Osteopathen Deutschland e.V. (VOD) arbeite ich aktiv an der Entwicklung eines Berufsgesetzes Osteopathie (OstG) mit, wie es im Koalitionsvertrag 2025 vorgesehen ist.

Anfang 2025 habe ich einen ersten Entwurf für ein Berufsgesetz sowie weitere Positionspapiere entwickelt. Ziel ist es, die Osteopathie in Deutschland als eigenständige Medizinform mit Approbation, Primärzugang und vollen Praxisrechten zu etablieren – analog zum Psychotherapeutengesetz (PsychThG) und nach dem Vorbild der europäischen Nachbarländer.

Warum braucht Deutschland ein Berufsgesetz Osteopathie?

Ein Berufsgesetz Osteopathie ist seit Jahrzehnten überfällig. Es würde:

  • Patientensicherheit und Qualitätsstandards gewährleisten,
  • hochqualifizierte Osteopathen als eigenständige Heilberufler anerkennen,
  • internationale Mobilität und Gleichwertigkeit ermöglichen,
  • das Gesundheitssystem um eine sichere, evidenzbasierte und wirksame Behandlungsmethode bereichern und somit belegtermaßen in Zeiten explodierender Kosten, wachsender Ambulantisierung und Ärztemangels kostenwirksam und sicher entlasten!

Mein Engagement und Ausblick

Ich setze mich dafür ein, dass die Osteopathie in Deutschland endlich die Anerkennung erhält, die sie verdient – für ein modernes, sicheres und gerechtes Gesundheitssystem. Die gesetzliche Regelung nach internationalen Standards ist nicht nur ein Gewinn für Osteopathen, sondern vor allem für Patientinnen und Patienten, die auf hochwertige, sichere und transparente Gesundheitsversorgung angewiesen sind. 

Das Berufsgesetz MUSS sobald wie möglich umgesetzt werden, da Deutschland die internationalen Standards seit Jahrzehnten ignoriert und auf nationales Hoheitsrecht besteht. Damit riskiert der deutsche Staat ein EU-Vertragsverletzungsverfahren, riskiert Patientensicherheit durch unsichere "Anwendung"/Praktizieren von Osteopathie durch mangelhaft (Schmalspur) ausgebildete Heilpraktiker und Ärzte. Osteopathie ist keine Technik und kann auch nicht auf Wochenendfortbildungen erlernt werden! Sie ist ebenso eine eigenständige Heilkunst wie die Schulmedizin (Allopathie). Allopathie und Osteopathie können koexistieren: für die Zukunft der Medizin, für die EbM und für unsere Patienten!

Hierzu biete ich mich mit meiner Expertise gerne im Berufsgesetzesprozess als Experte der Bundesregierung an! 

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