
Update zur Evidenzfrage, 17.10.2025:
Stellungnahme zur Evidenzdebatte im Kontext des Berufsgesetzes für Osteopathie
Seit Jahrzehnten existiert eine substanzielle und wachsende Evidenzbasis für die Wirksamkeit osteopathischer Verfahren, dokumentiert in zahlreichen internationalen Studien, systematischen Reviews und Metaanalysen. Unabhängig davon ist die wiederkehrende Forderung nach einer zusätzlichen „Evidenzvoraussetzung“ für ein Berufsgesetz sachlich wie juristisch unzulässig. Ein Berufsgesetz regelt nicht die wissenschaftliche Wirksamkeit einer Methode, sondern den Zugang, die Qualifikationsanforderungen, die Berufsausübung und damit den Schutz der Bevölkerung und die Patientensicherheit.
Die gesetzliche Anerkennung der Osteopathie ist zudem eine europarechtliche Verpflichtung: Die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG, die europäische CEN-Norm EN 16686 sowie die WHO-Benchmarks für Osteopathie (2010, 2024) verlangen eine hochwertige akademische Ausbildung und staatliche Regulierung als Voraussetzung für Patientensicherheit, Forschungsförderung und Qualitätssicherung. Damit ist staatliche Regulierung kein Ergebnis von Evidenz, sondern die Bedingung dafür, dass Forschung, Qualität und Vergleichbarkeit innerhalb des europäischen Binnenmarkts verlässlich gesichert sind.
Das Fehlen einer Regulierung in Deutschland führt dagegen zu struktureller Rechtsunsicherheit, gefährdet Patientenschutz sowie Behandlungsqualität und verletzt u.a. die Gleichbehandlungs-, Wissenschafts- und Berufsfreiheitsgrundsätze des Grundgesetzes. Der politische Auftrag ergibt sich somit zwingend aus europäischem Recht, dem Völkerrecht über die WHO-Richtlinien und dem Schutzauftrag des Staates gemäß Art. 2 Abs. 2 GG.
Zumal die Osteopathie bereits reine Evidenzbasierte Medizin nach Sackett et al. darstellt - die gelebte Trias aus bestverfügbarer Externer Evidenz (gespeist aus osteopathischer, allopathischer sowie allgemeiner medzinisch-psychologisch-naturwissenschaftlichen Forschung), klinischer Expertise und der Umsetzung von Patientenwünschen, Erwartungen und Erfahrungen. EbM as it´s best!
Damit ist klar: Das zentrale Ziel eines Berufsgesetzes liegt nicht darin, über die Wirksamkeit einer Methode zu urteilen, sondern Patientensicherheit, Rechtsklarheit und Berufsbefugnisse zu gewährleisten. Die immer wieder geforderte "Evidenzbedingung" verkennt, dass wissenschaftliche Evidenz kein statischer, sondern ein dynamischer Prozess ist – und sich gerade in geregelten Strukturen entfalten kann und zudem national wie international bereits seit Langem gegeben ist.
In Zeiten wachsender Bedeutung integrativer, präventiver und evidenzbasierter Medizin sollte es als politische, rechtliche und ethische Pflicht verstanden werden, die bestehenden internationalen Standards endlich auch in Deutschland umzusetzen. Dies ist nicht nur im Interesse der Patientensicherheit und Versorgungsqualität, sondern auch im Sinne der Gleichbehandlung und beruflichen Mobilität innerhalb der Europäischen Union.
Hieraus resultiert der dringende Appell:
Verabschieden Sie, liebe Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz, dieses dringend benötigte und seit Jahrzehnten der Patientensicherheit und Medizinwelt schuldig gebliebene Berufsgesetz! Umgehend!! Noch in 2025!!!

Update, Stand 28.03.2025:
Welch positive Nachricht aus dem politischen Berlin:
Im Papier der Arbeitsgruppe Gesundheit & Pflege zwischen Union und SPD steht: "Die Osteopathie regeln wir berufsgesetzlich".
In diesem Punkt waren sich die Parteien demnach einig, was einen Erfolg für die Osteopathie bedeutet! Nach Jahrzehnten der Bemühungen bei Patientensicherheit und Verbraucherschutz, könnte in diesem Punkt hieraus ein vielversprechender Koalitionsvertrag erwachsen und für die Osteopathie in Deutschland ein rechtlicher Schutzstatus nach u.a. WHO-Benchmarks (2010, 2024), GMK-Forderungen (2016, 2019), EU-Direktive 2005/36/EG und EU-Norm EN 16686, z.B. nach Beispiel der Novellierung des Psychotherapeutengesetzes PsychThG.
Ein OstG, nach VOD-Vorgaben und internationalen Standards würde in Deutschland endlich einen gesicherten Rahmen für die Osteopathie als eigenständige Medizinform bieten, für Patientensicherheit und Verbraucherschutz stehen sowie das hohe Niveau der Osteopathie in Deutschland schützen!
Gerade akademisch höchstqualifizierte Osteopathen mit Masterabschluss hätten somit endlich die Möglichkeit praktizieren zu dürfen, ohne die fachfremde, unzeitgemäße Doppelbelastung einer Heilpraktikerüberprüfung hinter sich bringen zu müssen!
Und auch vor Schmalspuranbietern mit unzureichender Aus- oder Weiterbildung in Osteopathie (häufig Heilpraktiker, Ärzte oder Physiotherapeuten) könnte somit geschützt werden.
Osteopathie mittels Berufsgesetz: ein Weg um das deutsche Gesundheitssystem in Zeiten steigender Ambulantisierung, Ärztemangels und knapper Kasse, zu bereichern und zu entlasten!
Nun bleibt abzuwarten, ob es die Osteopathie final in den Koalitionsvertrag schafft, wie schnell das Berufsgesetz in der Legislaturperiode umgesetzt wird und inwiefern sich das Berufsgesetz inhaltlich abbildet und ausstaffiert ist. Hoffen wir, im Wohle der Osteopathie und dem Schutz unserer treuen Patienten!
In jedem Fall hat sich die jahrzehntelange politische Arbeit des VOD (Verband der Osteopathen Deutschlands e.V.) und die Bildung der Osteopathie-Allianz von VOD & BVO im Jahr 2024.
Und womöglich hat auch mein politisches Ansinnen und Insistieren, im Sinne einer juristischen Aufarbeitung des Problemfeldes, mit europarechtlichen Konsequenzen und dem Kontakt mit den Bundesministerien, der Parteizentrale, zahlreichen Gesundheitspolitikern und Gremien einen entscheidenden Schritt nach vorne gebracht. Grundsätzlich traurig, dass es erst einer quasi-lobbyistischen Überzeugungsarbeit bedarf, bevor in Deutschland nach Jahrzehnten des Verschlafens und Verbietens schlussendlich doch ein zukunftsfähiger Weg für das Gesundheitssystem in Deutschland und die Osteopathie eingeschlagen werden kann! Aber besser spät als nie!
Auf eine Osteopathie in Deutschland, mit Erstkontakt, als eigenständige Medizin - im Sinne internationaler Normen und Vorgaben!

Aktuelle Hinweise zur Osteopathie
in Deutschland
Ich bin studierter Osteopath, M.Sc., biete jedoch in Deutschland derzeit keine osteopathischen Behandlungen an. Diese Website dient ausschließlich der Information über Osteopathie und die Wissenschaft & Philosophie der Osteopathischen Medizin!
Aber warum?
Dies liegt am längst überfälligen Berufsgesetz für Osteopathen in Deutschland. Laut aktueller Rechtslage, bedarf es einer Erlaubnis der Heilkunde mit (approbierter Arzt) oder ohne (Heilpraktiker) Bestallung.
Was ist das Problem?
Osteopathie ist noch immer nicht gesetzlich geregelt! Trotz über 150 jährigen Bestehens der Osteopathie als eigenständige Medizinform gibt es keine gesetzliche Regelung der Ausbildung/des Studiums in Deutschland, keine gesetzlich untermauerte Qualitätssicherung für Patientensicherheit und der Beruf des Osteopathen ist trotz jahrzehntelanger Tradition mit fundierter Ausbildung und fortschreitender Akademisierung in Deutschland noch immer nicht gesetzlich anerkannt. Das Führen der Berufsbezeichnung Osteopath/Osteopathin ist illegal.
Was bedeutet das?
Hervorragend ausgebildete, hochqualifizierte Osteopathen dürfen ohne Heilpraktikerstatus nicht praktizieren. Heilpraktiker und Ärzte hingegen können ohne fundierte osteopathische Ausbildung behandeln.
Für studierte Osteopathen mit einschlägigem Vollzeit-Bachelorstudium und Masterstudium bedarf es daher einer grundsätzlichen Regelung und Anerkennung des Osteopathie-Berufes in Deutschland.
Derzeit kann sich - traurigerweise - jeder Arzt oder Heilpraktiker als Osteopath bezeichnen, osteopathische Techniken praktizieren und diese abrechnen. Dass es dafür jedoch mindestens eines 5 jährigen Studiums, ständigen Praktizierens und des Verstehens der osteopathischen Philosophie bedarf, wissen viele Menschen und Patienten nicht.
Heißt konkret in Deutschland?
- kein Verbraucher- und Patientenschutz
- keine Transparenz des Therapieangebots von Ärzten und Heilpraktikern
- keine Qualitätssicherung & keine sichere osteopathische Qualifikation in Deutschland
- keine Rechtssicherheit für qualifizierte Osteopathen
- qualitativ fragwürdige Schmalspuranbieter von Osteopathie-Ausbildungen
- hervorragend ausgebildete Osteopathen dürfen ohne Heilpraktiker nicht praktizieren
- Ärztliche Approbation oder Heilpraktikererlaubnis gewährleistet keine osteopathische Expertise
- Erstattung der Leistungen durch viele Krankenkassen OHNE klares Regelwerk --> auch Physiotherapeuten praktizieren osteopathische Techniken
- steigende Versuche der Ärzte- und Heilpraktikerschaft, sich die Osteopathie einzuverleiben
Wie sieht es im Ausland aus?
In 12 europäischen Nachbarländern ist die Osteopathie bereits staatlich reguliert und anerkannt. In den USA, dem Herkunftsland der Osteopathie (vor über 150 Jahren) praktizieren DOs (Doctor of Osteopathy) gleichberechtigt und auf Augenhöhe mit den MDs (Medical Doctors), also den "normalen" Ärzten.
Es existieren klare notwendige Zulassungsverfahren nach WHO-Benchmarks (2010, 2024), EU-Standards wie der EU-Dienstleistungsrichtlinie (2005) und u.a. der EU-Norm EN 16686 (2015) zur Anerkennung reglementierter Therapie- und Gesundheitsberufe. Deutschland setzt diese jedoch nicht um!
Was muss in Deutschland passieren?
- gesetzliche Regelung & Regulierung des Begriffs des "Osteopathen" durch ein Berufsgesetz
- Einschränkungen von Schmalspuranbietern osteopathischer Ausbildungen
- Einheitliche Curricula, (Ausbildungs-) Standards & Zulassungsvoraussetzungen
- Direktzugang/Zugriff zum Patienten mit klarer Abgrenzung zur allopathischen Schulmedizin, zum Heilpraktikerwesen oder zur Physiotherapie (Heilhilfsberuf im Delegationsverfahren durch Arzt)
- Transparenz für Verbraucher & Patienten hinsichtlich Qualifikation, Abrechnung und Zulassung
- Qualitätssicherung & Patientenschutz
Fazit?
Dringender, längst überfälliger Handlungsbedarf der deutschen Politik!
Harmonisierung als Gebot der Stunde, um deutschlands Gesundheitswesen aus der Vergangenheit in die Zukunft zu führen. Mit einem Berufsgesetz nach EU-Vorgaben für Patientenschutz und Stärkung der akademischen Profession, Eigenständigkeit und Daseinsberechtigung der Osteopathie in Deutschland!
